Agenda

<< Mai 2013 >>
      1 2 3 4
5 6 7 8 9 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29 30 31  

Aktualität

21.05.2013

ritzy*News 2013_11: Seminare, Webinare und hotelleriesuisse-Lehrgang mit ritzy*

Liebe ritzy*Freunde! Profitieren Sie von unseren vielfältigen (Sonder-)Angeboten! S...

Folgende zu lesen

15.05.2013

ritzy*News 2013_10: Wie wichtig ist der Kunde in Ihrem Betrieb?

Wie wichtig ist der...

Folgende zu lesen

Welches Gesetz regelt den Bereich ...

Artikel 935.3

Seit dem 1. Januar 2005 ist das neue Gesetz betreffend die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken in Kraft. Im Bereich der Ausbildung sieht dieses Gesetz eine obligatorische kantonale Prüfung mit den entsprechenden freiwilligen Vorbereitungskursen sowie ein breites Aus- und Weiterbildungsangebot vor. Während die obligatorische kantonale Prüfung sowie die fakultativen Vorbereitungskurse durch den Absolventen selbst zu berappen sind, wird das Aus- und Weiterbildungsangebot durch einen kantonalen Fonds finanziert, welcher durch einen Anteil der jährlichen Abgaben gespiesen wird. Das ritzy* Aus- und Weiterbildungsangebot beinhaltet fachspezifische Weiterbildungskurse für Inhaber einer Betriebsbewilligung, welche der jährlichen Abgabe unterstehen sowie punktuelle Weiterbildungskurse für die Inhaber einer Betriebsbewilligung und deren Angestellte.

Zurück |