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Obligatorische Prüfung LHR/GBB
Eine Person, welche im Wallis einen Betrieb im Bereich der Beherbergung, der Bewirtung und dem Kleinhandel mit alkoholischen Geränken eröffnen möchte und welche die persönlichen Voraussetzungen gemäss GBB nicht erfüllt, muss die obligatorische Prüfung LHR/GBB bestehen, um eine Betriebsbewilligung zu erhalten.
Mit dem Bestehen der obligatorischen Prüfung LHR/GBB erbringen Sie den Beweis, dass Sie über die grundlegenden Kenntnisse zur Führung eines Betriebes im Bereich der Beherbergung und Bewirtung verfügen.
Je nach Vorwissen oder Ausbildung können Sie sich von gewissen Prüfungs-Modulen dispensieren lassen. Auskunft erteilt das Kantonale Patentamt in Sitten, Frau Bregy Karin, Tel. 027 606 73 01, Dienstag Vormittag, Donnerstag und Freitag ganztags.
karin.bregy@admin.vs.ch
